Allgemeines zum Familienrecht
Das Familienrecht umfasst alle Vorschriften, die die Rechtsverhältnisse der Mitglieder einer Familie untereinander, aber auch die Beziehungen der Familie nach außen erfassen.
Es gibt zahlreiche Normierungen, die sich mit dem Familienrecht beschäftigen und die daher in der anwaltlichen und notariellen Praxis zu beachten sind. Dazu zählen etwa:
• 4. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)
• das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)
• das Personenstandsgesetz (PStG)
• das Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG)
• das Gewaltschutzgesetz (GewSchG).
Daneben sind zudem etwa Aspekte aus dem Achten Buch des Sozialgesetzbuches
(SGB VIII) sowie das Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen
Aspekte internationaler Kindesentführung (HkiEntÜ) zu berücksichtien
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