Aufgaben der Notare

 

Der Notar ist - wie es in § 14 Abs. 1 Satz 2 BNotO festgehalten ist -  nicht Vertreter einer Partei, sondern unabhängiger und unparteiischer Betreuer der Beteiligten.

 

Anders als beim Rechtsanwalt, der gerade die Interessen nur einer Seite vertritt, können beim Notar alle Beteiligten erscheinen. Dieser ermittelt dann den Sachverhalt und die Ziele bzw. Interessen der Parteien. Er wird die Sachlage erörtern und die Beteiligten beraten, welche möglichen interessengerechten Lösungen es geben kann. Sollte die von den Beteiligten angestrebte Lösung ein Vertrag sein, belehrt der Notar über den Inhalt und die Wirkungen des Vertrages, damit alle eine genaue Kenntnis über diese haben und eine Benachteiligung eines Vertragspartners ausgeschlossen wird.

 

Auch im Falle eher einseitiger Erklärungen, wie etwa eines Testaments oder einer Vorsorgevollmacht, wird der Notar den Erklärenden über alle Auswirkungen der jeweiligen Erklärungen informieren und erörtern, ob die gewählte Gestaltung dem jeweils angestrebten Zweck entspricht.

 

Die Mitwirkung eines Notars ist immer dann angeraten oder sogar gesetzlich vorgeschrieben, wenn es um Geschäfte von weitreichender Bedeutung geht oder sichergestellt werden soll, dass eine Urkunde auch nach Jahren noch vorhanden ist und ggf. den entsprechenden Beweis des Geschäftes oder der Erklärung erbringen soll und kann.

 

Insbesondere kommen folgende Bereiche in Betracht:

  • Immobilien
  • Ehe, Partnerschaft und Familie
  • Erbe
  • Schenkung
  • Unternehmensgründungen und –umgestaltungen
  • Vorsorgevollmachten

Der Notar ist - auch nach Erlöschen seines Amtes - zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet (§ 18 BNotO).